Trauung - Entscheidung
Ökumenenische Trauung
Voraussetzung für die kirchliche Trauung in der Klosterkirche ist, dass mindestens einer der beiden Partner Mitglied der evangelischen Kirche ist.
Ist der andere Partner katholisch, sollte von der katholischen Kirche eine Genehmigung eingeholt werden. Einige Paare wünschen sich die Beteiligung der Pfarrer beider Kirchen an ihrer Trauung.
Evangelische Kirche Lippoldsberg
Katholische Kirche Lippoldsberg
Für diesen Fall haben die beiden Kirche gemeinsam zwei Ordnungen erarbeiten lassen: Eine, die dem katholischen Trauritus folgt und für die Trauung in einer katholischen Kirche vorgesehen ist, und eine andere, die dem evangelischen Trauritus folgt, für die Trauung in einer evangelischen Kirche.
Die sogenannte "ökumenische" Trauung gibt es also strenggenommen nicht, wohl aber eine seelsorgliche Begleitung und gegenseitige Anerkennung der jeweiligen konfessionellen Trauung.
Auch wenn einer der beiden Partner keiner Konfession angehört, ist eine kirchliche Trauung in der Regel möglich. Wie ein solches Ritual für beide sinnvoll verstanden werden kann, sollte mit dem Pfarrer besprochen werden.